Begriffe der privaten Krankenversicherung
in der Kurzerklärung:
Beitragsrückerstattung:
Die Beitragsrückerstattung belohnt den Kunden in der privaten Krankenversicherung dafür, wenn er
gesund geblieben ist. Das ist meistens ein gewisser Teil der Beiträge aus den Tarifen, die an der
Beitragsrückerstattung teilnehmen. Je höher der Beitrag, umso mehr Beitragsrückerstattung gibt
es. Sie kann bei manchen Versicherern auch ein fester Betrag sein. Bei Angestellten gehört
sie dem Angestellten allein. Der Arbeitgeber hat nichts davon.
Pflicht zur Krankenversicherung
Die Pflicht zur Krankenversicherung ist in Deutschland inzwischen für alle Personen gegeben, die in
Deutschland ihren Wohnsitz haben. Für die Personen, die der gesetzlichen Kasse zuzurechnen sind,
gilt diese ab 1.4.2007. Für Personen, die der privaten Krankenversicherung zuzurechnen sind, gilt dort
die Pflicht zur Krankenversicherung seit 1.1.2009. Sie ist nicht zu verwechseln mit der
Krankenversicherungspflicht (damit ist gemeint, daß man verpflichtet ist, in einer gesetzlichen
Krankenversicherung zu sein).
Versicherungspflichtgrenze
Korrekt heißt es eigentlich Jahresarbeitsentgeltsgrenze, durch Gewohnheit sagt man aber oft weiterhin
Versicherungspflichtgrenze, oder kurz Pflichtgrenze, dazu. Die Grenze entscheidet vom Betrag des
Bruttoeinkommens her, welche Angestellte und Arbeiter in die private Krankenversicherung gehen
können. Seit Frühjahr 2008 reicht es allerdings nicht mehr, für 1 Jahr über der Pflichtgrenze zu liegen.
Es müssen schon 3 Jahre hintereinander sein. Nur die regelmäßigen Einkünfte zählen für das
Überschreiten der Pflichtgrenze.
Krankentagegeld
Das Krankentagegeld tritt in der privaten Krankenversicherung an die Stelle der Lohnfortzahlung,
wenn diese endet. So ist das für Angestellte. Es ersetzt das Einkommen bei Krankheit, oder
Unfallfolgen. Bei den meisten Angestellten leistet es also nach 6 Wochen. Selbständige können
ebenfalls Krankentagegeld abschließen. Es ersetzt direkt das Nettoeinkommen, was jedoch
nicht unbedingt in voller Höhe abgedeckt wird. Wann es einsetzen soll, entscheidet die
gewählte Karenzzeit des Tarifs.
Karenzzeit
Die Karenzzeit sagt aus, wann das Tagegeld anfängt, zu leisten. Bei Angestellten ist die
Karenzzeit 6 Wochen, oder auch länger, abhängig davon, wie lange die Lohnfortzahlung des
Arbeitgebers andauert. Bei Selbständigen kann die Karenzzeit frei ausgewählt werden, wie
der Bedarf gesehen wird. begrenzt lediglich durch die unterschiedlichen Stufen (Karenzzeit-
Stufen), die der jeweilige Versicherer anbietet. Karenzzeiten gibt es z.B. von 3 Tagen,
7 Tagen, 14 Tagen, 21 Tagen, 28 Tagen, 42 Tagen, etc., bis zu 364 Tagen. Selbständige
müssen die Zeit bis dahin selbst überbrücken.
Hausarztprinzip:
Immer häufiger werden Tarife mit dem Hausarztprinzip an geboten, auch Primärarztprinzip genannt.
Dies sind günstige Tarife, wo der Versicherer jedoch will, daß man als Erstes zum Hausarzt geht,
ehe man zu Fachärzten geht. Hält man das nicht ein, gibt es Kürzung um 20 oder 25 % von der
entsprechenden Rechnung. Dies gilt oft auch für die Verordnungen, wie Medikamente, Massagen,
Krankengymnastik etc.- Mitunter ist es auch nötig, den Hausarzt namentlich zu benennen - man
kann bei diesen Versicherern auch den Hausarzt also nicht ohne Weiteres wechseln.
Fehlende Zähne versichern:
Wenn einem Kunden bei Antragstellung in der PKV Zähne fehlen, würde man diese bzw. deren
späteren Ersatz in der Regel mitversichern wollen. Das ist in gewissen Grenzen auch möglich.
Sollte dafür jedoch bereits eine Behandlung geplant sein, ist das nicht mehr möglich. Oft kann
man 1 fehlenden Zahn sogar ohne Zuschlag mitversichern. Ab da kostet es meistens Geld.
Dann bewegt es sich um die 10,- Euro pro Zahn herum. Ab 3 oder 4 Zähne wird es dann
schwierig, bzw. gibt es dafür kaum noch Versicherer. Notfalls muß man dann mit einem
Leistungsausschluß arbeiten, ehe man gar keinen Krankenversicherer findet.
Fehlende Zähne ausschließen:
Mitunter gibt es Kunden, die eine PKV wollen, aber so ungern zum Zahnarzt gehen, daß sie
lieber mit Lücken herumlaufen. Wenn es bereits Lücken gibt, macht das bei der Risikoprüfung
bzw. der Aufnahme Schwierigkeiten. Wenn es einem wirklich lieber ist, den Zahnersatz hierfür
auszuschließen, weil man den Zahnersatz gar nicht vorhat, oder das dann lieber irgendwann
günstig in Ungarn, Tschechien, Polen etc. machen läßt, kann man das bei einigen Versicherern
tun. Bei mehr als 3 oder 4 Zähnen gibt es allerdings kaum noch Versicherer, obwohl es auch
einen gibt, wo dies bis 10 fehlende Zähne möglich ist.
Zahnleistungen ganz ausschließen
Wenn man selbst Zahnarzt ist, oder einen in der Familie hat, kann man den Zahntarif auch
ganz weglassen. Oder wenn man bereits viel Zahnersatz, viele fehlenden Zähne etc. hat,
kann man auf die Idee kommen, den Zahntarif erstmal wegzulassen. So kann man immerhin
bei einigen Versicherern aufgenommen werden, wenn das sonst nicht gegangen wäre. Oder
der Ausschluß der Zähne wäre ohnehin so umfassend, daß man kaum etwas bekäme. Dann
kann man wenigstens den Zahntarif sparen, was den Beitrag um 50,- bis 90,- Euro senkt.
Künstler und PKV
Auch Künstler und künstlerische Berufe (wie Graphiker, Journalisten etc.) kommen für die PKV in Frage, wenn sie
freiberuflich tätig sind. Allerdings gibt es ja die Künstlersozialversicherung, in welche Personen solcher Berufe aufgenommen
werden können. Die Anspruchsvoraussetzungen werden geprüft. In der KSV gibt es gewissermaßen "Arbeitgeberanteile" zur
Krankenversicherung, gesetzlichen Rentenversicherung und den anderen Sozialversicherungen, sodaß der Versicherte selbst
nur den halben Beitrag zahlt. Das ist für Personen mit kleinem Einkommen sehr attraktiv, sodaß sie normalerweise danach
sehen, daß sie dort aufgenommen werden. Im Regelfall bedeutet das dann auch, daß man in der GKV versichert sein muß.
Es gibt aber Befreiungsmöglichkeiten bei höherem Einkommen.
Wann beginnt eigentlich in der PKV der Versicherungsschutz
Welche berechtigten Hinderungsgründe gibt es tatsächlich die einen von der PKV abhalten können
Was kostet es wenn man im Krankenhaus bessere Unterbringung haben will
Können Arbeitslose in der privaten Krankenversicherung sein
Krankenversicherungspflicht
Allgemeine Wartezeiten
Risikozuschlag für Sehhilfen
Kosten um Schwangerschaft und Entbindung
Wie gut sind alternative Behandlungen in der PKV versichert bzw versicherbar
Kindernachversicherung in der PKV
Mindestbindungsdauern in der privaten
Was kostet es wenn man im Krankenhaus bessere Unterbringung haben will
Geltungsbereich in der privaten Krankenversicherung
Kosten um Schwangerschaft und Entbindung
Kurtarif
Zweck und Nutzen einer Krankenhaus
Was sind Wahlleistungen im Krankenhaus
Welche privaten Krankenversicherungen gibt es eigentlich
Wie gut sind alternative Behandlungen in der PKV versichert bzw versicherbar
Regelhöchstsatz
Zahnzusatzversicherungen in der PKV
Was kostet es wenn man im Krankenhaus bessere Unterbringung haben will
Beitragsrückerstattung
Zweck und Nutzen einer Krankenhaus
Höchsteintrittsalter in der PKV
Versicherungspflichtgrenze
Borderline Syndrom Forum
Depressionen
Asperger Syndrom
Sind Risikozuschläge in der PKV auf Dauer zu zahlen
Pflicht zur Krankenversicherung
Berufsanfaenger in der PKV
Sind Risikozuschläge in der PKV auf Dauer zu zahlen
Pflegezusatzversicherung
von Antrag oder Angebotsanfrage
Alleinversicherung von Kindern in der PKV
Haben sparsame EinsteigerTarife bzw Existenzgründer Tarife überhaupt relevante Vorteile gegenüber der GKV
Können TeilzeitBeschäftigte in der PKV sein
Hilfsmittelkatalog
Leistungen für Rollstühle in der PKV
Offener Hilfsmittelkatalog
Regelhöchstsatz
Allergien
Zweck und Nutzen einer Krankenhaus
Wann beginnt eigentlich in der PKV der Versicherungsschutz
Beitragsrückerstattung
von Antrag oder Angebotsanfrage
Kosten um Schwangerschaft und Entbindung
Besondere Wartezeiten
Was ist ein Belegarzt
Aenderung des Eintrittsalters für Kinder
Allgemeine Wartezeiten
Versicherungspflichtgrenze
ArztTarife in der PKV
Beitragsbemessungsgrenze
Verliert man die Beitragsrückerstattung immer wenn man zum Arzt oder Zahnarzt gegangen ist
Bezug von Hilfsmitteln über den Versicherer
Kindernachversicherung in der PKV
Zweck der ArbeitgeberBescheinigung in der PKV
Versicherungswechsel in der PKV durch Nichtzahlung des Beitrags
Zahnleistungen ganz ausschließen
Wann besteht Anspruch auf das Tagegeld in der PKV
Bindungszeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung
Gesetzliche Altersrückstellung
Widerrufsrecht des Antrags in der PKV
LaserOperationen
Vorvertragliche Anzeigepflicht in der PKV
Welche berechtigten Hinderungsgründe gibt es tatsächlich die einen von der PKV abhalten können
Allergien
Wann besteht Anspruch auf das Tagegeld in der PKV
Krankentagegeld
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