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Begriffe der privaten Krankenversicherung in der Kurzerklärung:

Beitragsrückerstattung:

Die Beitragsrückerstattung belohnt den Kunden in der privaten Krankenversicherung dafür, wenn er gesund geblieben ist. Das ist meistens ein gewisser Teil der Beiträge aus den Tarifen, die an der Beitragsrückerstattung teilnehmen. Je höher der Beitrag, umso mehr Beitragsrückerstattung gibt es. Sie kann bei manchen Versicherern auch ein fester Betrag sein. Bei Angestellten gehört sie dem Angestellten allein. Der Arbeitgeber hat nichts davon.

Pflicht zur Krankenversicherung

Die Pflicht zur Krankenversicherung ist in Deutschland inzwischen für alle Personen gegeben, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben. Für die Personen, die der gesetzlichen Kasse zuzurechnen sind, gilt diese ab 1.4.2007. Für Personen, die der privaten Krankenversicherung zuzurechnen sind, gilt dort die Pflicht zur Krankenversicherung seit 1.1.2009. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Krankenversicherungspflicht (damit ist gemeint, daß man verpflichtet ist, in einer gesetzlichen Krankenversicherung zu sein).

Versicherungspflichtgrenze

Korrekt heißt es eigentlich Jahresarbeitsentgeltsgrenze, durch Gewohnheit sagt man aber oft weiterhin Versicherungspflichtgrenze, oder kurz Pflichtgrenze, dazu. Die Grenze entscheidet vom Betrag des Bruttoeinkommens her, welche Angestellte und Arbeiter in die private Krankenversicherung gehen können. Seit Frühjahr 2008 reicht es allerdings nicht mehr, für 1 Jahr über der Pflichtgrenze zu liegen. Es müssen schon 3 Jahre hintereinander sein. Nur die regelmäßigen Einkünfte zählen für das Überschreiten der Pflichtgrenze.

Krankentagegeld

Das Krankentagegeld tritt in der privaten Krankenversicherung an die Stelle der Lohnfortzahlung, wenn diese endet. So ist das für Angestellte. Es ersetzt das Einkommen bei Krankheit, oder Unfallfolgen. Bei den meisten Angestellten leistet es also nach 6 Wochen. Selbständige können ebenfalls Krankentagegeld abschließen. Es ersetzt direkt das Nettoeinkommen, was jedoch nicht unbedingt in voller Höhe abgedeckt wird. Wann es einsetzen soll, entscheidet die gewählte Karenzzeit des Tarifs.

Karenzzeit

Die Karenzzeit sagt aus, wann das Tagegeld anfängt, zu leisten. Bei Angestellten ist die Karenzzeit 6 Wochen, oder auch länger, abhängig davon, wie lange die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers andauert. Bei Selbständigen kann die Karenzzeit frei ausgewählt werden, wie der Bedarf gesehen wird. begrenzt lediglich durch die unterschiedlichen Stufen (Karenzzeit- Stufen), die der jeweilige Versicherer anbietet. Karenzzeiten gibt es z.B. von 3 Tagen, 7 Tagen, 14 Tagen, 21 Tagen, 28 Tagen, 42 Tagen, etc., bis zu 364 Tagen. Selbständige müssen die Zeit bis dahin selbst überbrücken.

Hausarztprinzip:

Immer häufiger werden Tarife mit dem Hausarztprinzip an geboten, auch Primärarztprinzip genannt. Dies sind günstige Tarife, wo der Versicherer jedoch will, daß man als Erstes zum Hausarzt geht, ehe man zu Fachärzten geht. Hält man das nicht ein, gibt es Kürzung um 20 oder 25 % von der entsprechenden Rechnung. Dies gilt oft auch für die Verordnungen, wie Medikamente, Massagen, Krankengymnastik etc.- Mitunter ist es auch nötig, den Hausarzt namentlich zu benennen - man kann bei diesen Versicherern auch den Hausarzt also nicht ohne Weiteres wechseln. Fehlende Zähne versichern:

Wenn einem Kunden bei Antragstellung in der PKV Zähne fehlen, würde man diese bzw. deren späteren Ersatz in der Regel mitversichern wollen. Das ist in gewissen Grenzen auch möglich. Sollte dafür jedoch bereits eine Behandlung geplant sein, ist das nicht mehr möglich. Oft kann man 1 fehlenden Zahn sogar ohne Zuschlag mitversichern. Ab da kostet es meistens Geld. Dann bewegt es sich um die 10,- Euro pro Zahn herum. Ab 3 oder 4 Zähne wird es dann schwierig, bzw. gibt es dafür kaum noch Versicherer. Notfalls muß man dann mit einem Leistungsausschluß arbeiten, ehe man gar keinen Krankenversicherer findet.

Fehlende Zähne ausschließen:

Mitunter gibt es Kunden, die eine PKV wollen, aber so ungern zum Zahnarzt gehen, daß sie lieber mit Lücken herumlaufen. Wenn es bereits Lücken gibt, macht das bei der Risikoprüfung bzw. der Aufnahme Schwierigkeiten. Wenn es einem wirklich lieber ist, den Zahnersatz hierfür auszuschließen, weil man den Zahnersatz gar nicht vorhat, oder das dann lieber irgendwann günstig in Ungarn, Tschechien, Polen etc. machen läßt, kann man das bei einigen Versicherern tun. Bei mehr als 3 oder 4 Zähnen gibt es allerdings kaum noch Versicherer, obwohl es auch einen gibt, wo dies bis 10 fehlende Zähne möglich ist.

Zahnleistungen ganz ausschließen

Wenn man selbst Zahnarzt ist, oder einen in der Familie hat, kann man den Zahntarif auch ganz weglassen. Oder wenn man bereits viel Zahnersatz, viele fehlenden Zähne etc. hat, kann man auf die Idee kommen, den Zahntarif erstmal wegzulassen. So kann man immerhin bei einigen Versicherern aufgenommen werden, wenn das sonst nicht gegangen wäre. Oder der Ausschluß der Zähne wäre ohnehin so umfassend, daß man kaum etwas bekäme. Dann kann man wenigstens den Zahntarif sparen, was den Beitrag um 50,- bis 90,- Euro senkt.

Künstler und PKV

Auch Künstler und künstlerische Berufe (wie Graphiker, Journalisten etc.) kommen für die PKV in Frage, wenn sie freiberuflich tätig sind. Allerdings gibt es ja die Künstlersozialversicherung, in welche Personen solcher Berufe aufgenommen werden können. Die Anspruchsvoraussetzungen werden geprüft. In der KSV gibt es gewissermaßen "Arbeitgeberanteile" zur Krankenversicherung, gesetzlichen Rentenversicherung und den anderen Sozialversicherungen, sodaß der Versicherte selbst nur den halben Beitrag zahlt. Das ist für Personen mit kleinem Einkommen sehr attraktiv, sodaß sie normalerweise danach sehen, daß sie dort aufgenommen werden. Im Regelfall bedeutet das dann auch, daß man in der GKV versichert sein muß. Es gibt aber Befreiungsmöglichkeiten bei höherem Einkommen.

Wann beginnt eigentlich in der PKV der Versicherungsschutz Welche berechtigten Hinderungsgründe gibt es tatsächlich die einen von der PKV abhalten können Was kostet es wenn man im Krankenhaus bessere Unterbringung haben will Können Arbeitslose in der privaten Krankenversicherung sein Krankenversicherungspflicht Allgemeine Wartezeiten Risikozuschlag für Sehhilfen Kosten um Schwangerschaft und Entbindung Wie gut sind alternative Behandlungen in der PKV versichert bzw versicherbar Kindernachversicherung in der PKV Mindestbindungsdauern in der privaten Was kostet es wenn man im Krankenhaus bessere Unterbringung haben will Geltungsbereich in der privaten Krankenversicherung Kosten um Schwangerschaft und Entbindung Kurtarif Zweck und Nutzen einer Krankenhaus Was sind Wahlleistungen im Krankenhaus Welche privaten Krankenversicherungen gibt es eigentlich Wie gut sind alternative Behandlungen in der PKV versichert bzw versicherbar Regelhöchstsatz Zahnzusatzversicherungen in der PKV Was kostet es wenn man im Krankenhaus bessere Unterbringung haben will Beitragsrückerstattung Zweck und Nutzen einer Krankenhaus Höchsteintrittsalter in der PKV Versicherungspflichtgrenze Borderline Syndrom Forum Depressionen Asperger Syndrom Sind Risikozuschläge in der PKV auf Dauer zu zahlen Pflicht zur Krankenversicherung Berufsanfaenger in der PKV Sind Risikozuschläge in der PKV auf Dauer zu zahlen Pflegezusatzversicherung von Antrag oder Angebotsanfrage Alleinversicherung von Kindern in der PKV Haben sparsame EinsteigerTarife bzw Existenzgründer Tarife überhaupt relevante Vorteile gegenüber der GKV Können TeilzeitBeschäftigte in der PKV sein Hilfsmittelkatalog Leistungen für Rollstühle in der PKV Offener Hilfsmittelkatalog Regelhöchstsatz Allergien Zweck und Nutzen einer Krankenhaus Wann beginnt eigentlich in der PKV der Versicherungsschutz Beitragsrückerstattung von Antrag oder Angebotsanfrage Kosten um Schwangerschaft und Entbindung Besondere Wartezeiten Was ist ein Belegarzt Aenderung des Eintrittsalters für Kinder Allgemeine Wartezeiten Versicherungspflichtgrenze ArztTarife in der PKV Beitragsbemessungsgrenze Verliert man die Beitragsrückerstattung immer wenn man zum Arzt oder Zahnarzt gegangen ist Bezug von Hilfsmitteln über den Versicherer Kindernachversicherung in der PKV Zweck der ArbeitgeberBescheinigung in der PKV Versicherungswechsel in der PKV durch Nichtzahlung des Beitrags Zahnleistungen ganz ausschließen Wann besteht Anspruch auf das Tagegeld in der PKV Bindungszeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung Gesetzliche Altersrückstellung Widerrufsrecht des Antrags in der PKV LaserOperationen Vorvertragliche Anzeigepflicht in der PKV Welche berechtigten Hinderungsgründe gibt es tatsächlich die einen von der PKV abhalten können Allergien Wann besteht Anspruch auf das Tagegeld in der PKV Krankentagegeld